Abschlüsse an unserer Schule

Die Berufsbildungsreife (BB) - vormals Hauptschulabschluss genannt - kann nach der 10. Klasse ohne Prüfung erworben werden.

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) kann am Ende der 11. Klasse durch die in Berlin für alle Schulen verpflichtende zentrale Prüfung erworben werden. Die Berliner Waldorfschulen haben sich darauf verständigt, die MSA-Prüfungen ein Jahr später als die staatlichen Schulen abzulegen, da sie die Prüfungen in der 11. Klasse in Anbetracht des persönlichen Entwicklungsstands der SchülerInnen für angebrachter halten.
Auf dem Zeugnis stehen dann erstmalig Jahresnoten für die einzelnen Fächer neben den Noten der zentralen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache (Englisch oder Französich).
Hinzu kommt eine Präsentationsprüfung in einem frei wählbaren Fach aus den gesellschafts-, naturwissenschaftlichen oder den künstlerisch/handwerklichen Fächern (siehe die MSA-Statistik).

Die Waldorfschulzeit endet mit dem Waldorfabschluss am Ende der 12. Klasse, zu dem insbesondere der Eurythmieabschluss, die Wahlpflichtfächer aus dem technologischen, ökologischen und künstlerisch/handwerklichen Bereich sowie das Theaterprojekt gehören.

Sofern es die vorangegangenen Leistungen zulassen, besteht die Möglichkeit, die Abiturvorbereitung in der 13. Klasse zu besuchen.
Das Abitur, die allgemeine Hochschulreife, wird nach der Nichtschülerprüfungsverordnung abgelegt, d.h. von acht Fächern werden vier schriftlich (zwei Leistungs- und zwei Grundfächer) und zwei weitere mündlich von den LehrerInnen der Schule unter Aufsicht der Senatsschulverwaltung geprüft. Zwei weitere mündliche Grundkurse sind sogenannte Anrechnungsfächer. Diese gehen ohne Prüfung mit den Jahresnoten in das Abiturzeugnis ein.
Die schriftlichen Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden zentral, alle weiteren Fächer dezentral geprüft (siehe auch die Abitur-Statistik).

Es kann der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erworben werden. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten das Abitur nicht bestanden haben, aber eine Gesamtpunktzahl vorweisen können, die zum Anerkennen des schulischen Teils der Fachhochschulreife ausreicht.

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