Elternvertreter

Die Elternvertreter werden am Beginn eines jeden Schuljahres neu gewählt oder weiter bestätigt. Die Anzahl ist nicht festgesetzt, es sollten aber zur besseren Arbeitsteilung zwei oder mehr Vertreter sein. Ihre Aufgabe ist es, die Schulgesamtkonferenz (SGK) zu besuchen und die dort besprochenen Punkte in die Elternabende weiterzuleiten. Außerdem können sie in Problemsituationen zwischen Gruppierungen oder einzelnen Personen mit unterschiedlichen Ansichten als Vermittler fungieren, wenn diese nicht selbst zu einer Verständigung kommen. In den Klassen nehmen sie u.a. organisatorische Aufgaben, oft auch die Organisation der Elternabende, wahr.

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