Der Vorstand
ist ein gewähltes Gremium für die gesamte Schule und befasst sich in erster Linie mit Tätigkeiten, die die nicht-pädagogischen Bereiche unseres Schulbetriebes betreffen.
Der Vorstand soll paritätisch besetzt sein, damit die Elternschaft und das Kollegium zu gleichen Teilen vertreten sind. Aus einer Gruppe vorgeschlagener Eltern und Lehrer wählt die Mitgliederversammlung jeweils drei Personen. Wer die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt. Ein Vorstandsmitglied sollte jedoch mindesten 50% der Stimmen der Anwesenden erhalten haben. Erreichen mehrere Kandidaten dies nicht, so muss ein zweiter Wahlvorgang folgen.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Da der Vorstand rechtlich haftbar ist, muss er die letzte Entscheidungsbefugnis in allen finanziellen und rechtlichen Belangen haben, er soll aber immer im Interesse der Gesamtheit der Schule handeln.
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